Für die Teilnahme an der(n) Veranstaltung(en) (Kurs, Seminar, Kongress) der FBA Frauenärztliche Bundesakademie GmbH, München, (im Weiteren Veranstalter genannt) ist eine vorherige schriftliche Anmeldung erforderlich. Die Teilnahme an den Kursen, Seminaren, Kongressen (im Folgenden Kursen genannt) ist begrenzt. Die Kursangebote sind grundsätzlich freibleibend, d. h. sie sind als Angebot im Rahmen der verfügbaren Kursplätze zu verstehen. Die Kursplätze werden in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen vergeben. Anmeldeschluss ist zum 21.01.2018. Der Eingang der Anmeldung wird formlos vom Veranstalter bestätigt, sofern die Genehmigung zum Lastschrifteinzug vom Teilnehmer erteilt wurde. Die formgültige und damit verbindliche Anmeldebestätigung erfolgt erst nach Ausführung der Lastschrifteinzugsermächtigung und Gutschrift der Teilnahmegebühr auf dem Konto des Veranstalters. Erst mit dem Einzug der Teilnahmegebühren kommt der Teilnahmevertrag zustande. Die Bestätigung der Anmeldung durch den Veranstalter wird entweder am Veranstaltungsort ausgegeben oder auf dem Postweg zugesandt. Sollten Sie besondere Wünsche bezüglich der Rechnungslegung haben, sind diese bei Anmeldung mitzuteilen. Für nachträgliche Rechnungsumschreibungen werden EUR 20,00 (inkl. der gültigen gesetzlichen MwSt.) als Bearbeitungsgebühr erhoben. Anmeldeformulare und Lastschrifteinzugsermächtigungen sind vollständig, korrekt und leserlich auszufüllen. Die Registrierung ist nur bei einer vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Kurs-/Seminar-/Kongressanmeldung möglich. Mit Ihrer Unterschrift akzeptieren Sie die Teilnahmebedingungen des Veranstalters. Bei Lastschrifteinzugsermächtigungen, die wegen falscher oder unvollständiger Angaben des Kontoinhabers von der Bank zurückgewiesen und deshalb nachbearbeitet werden müssen, wird eine Bearbeitungsgebühr von EUR 20,00 (inkl. der gültigen gesetzlichen MwSt. ) pro Bearbeitungsfall erhoben. Grundsätzlich ist die Anmeldung auch am Veranstaltungsort möglich, soweit es die Platzkapazität erlaubt.
Bei Stornierung der Teilnahme an Regionaltagungen bis 2 Wochen vor der jeweiligen Veranstaltung werden 50% der Teilnahmegebühren erstattet. Nach diesem Zeitpunkt ist eine Erstattung leider nicht mehr möglich, es sei denn, Sie benennen uns eine Ersatzperson, die das von Ihnen gebuchte Arrangement vollständig übernimmt. In diesem Fall wird für die Umschreibung der Unterlagen lediglich eine Bearbeitungsgebühr von € 20,00 zusätzlich berechnet. Stornierungen/Absagen müssen schriftlich erfolgen. Tritt ein Dritter in den Teilnahmevertrag ein, so haften er und der Teilnehmer, der storniert hat, gemeinsam dem Veranstalter gegenüber als Gesamtschuldner für den Rechnungsbetrag sowie für die Umbuchungsgebühren.
Die bei der Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten werden erfasst, gespeichert und ausschließlich zum Zweck der Durchführung und Abwicklung dieser und weiterer Veranstaltungen verar-beitet. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und – soweit für die Organisation erforderlich – Weitergabe dieser Daten zum Zweck sowie einer Verwendung der Daten zur Erstellung einer Teilnehmer-liste ein. Die Kontaktdaten werden zur Bewerbung durch die FBA GmbH organisierter Veranstaltungen genutzt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Daten geschieht ausschließlich unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften (BDSG) und unter Aufsicht unseres Datenschutzbeauftragten. Ein Widerspruch ist jederzeit telefonisch (0 89 / 54 88 07 79-0), schriftlich oder per E-Mail (fba@fba.de) möglich.
Die Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, wird auf den/die dreifache(n) Teilnahmepreis/Rechnungssumme beschränkt, sofern ein Schaden weder vorsätzlich noch grobfahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Veranstalter für einen dem Teilnehmer entstehenden Schaden alleine wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritten, deren sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient, bzw. mit denen zu diesem Zweck eine vertragliche Vereinbarung geschlossen ist. Es wird keine Haftung für verwahrte oder mitgebrachte Gegenstände übernommen.
Die Veranstaltung findet nur bei Erreichen einer Mindestteilnehmerzahl statt. Der Veranstalter behält sich vor, Referenten auszutauschen, Veranstaltungen räumlich oder zeitlich zu verlegen oder abzusagen und Änderungen im Programm vorzunehmen. Ist der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt berechtigt und/oder auf Grund behördlicher Anordnungen und/oder aus Sicherheitsgründen sogar verpflichtet Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen und/oder diese abzusagen, besteht keine Schadensersatzpflicht gegenüber dem Teilnehmer. Wird eine Veranstaltung insgesamt abgesagt, werden bereits bezahlte Gebühren in voller Höhe erstattet.
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